Jäger werden – Der Weg zum Jagdschein

Wer in Deutschland die Jagd ausüben möchte, benötigt einen gültigen Jagdschein. Voraussetzung ist das Bestehen der Jägerprüfung – auch bekannt als das „Grüne Abitur". Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Ab 16 Jahren kann ein Jugendjagdschein gelöst werden, der zur Jagdausübung in Begleitung einer erfahrenen Aufsichtsperson berechtigt. Mit Erreichen der Volljährigkeit ist automatisch der Erwerb des regulären Jagdscheins möglich.

Die Vorbereitung

Die Jägerschaft Holzminden bietet jährlich einen Vorbereitungslehrgang an, der Mitte September startet und im Frühjahr des Folgejahres mit der Jägerprüfung abschließt. Der Lehrgang vermittelt fundiertes Wissen aus allen jagdlichen Bereichen und umfasst:

Theorieunterricht
Dienstags und Donnerstags jeweils von 18:00 – 21:00 Uhr
Internat Solling, Holzminden
Schießausbildung
Montags Schießstand Stadtoldendorf (18:00 – 22:00 Uhr)
Samstags Schießstand Tannengrund (15:00 – 18:00 Uhr)
Reviergänge & Exkursionen
Praktische Zerwirk-Übungen, Reviergänge,
Besuche im Wildpark Neuhaus,
Teilnahmen an Drückjagen als Treiber
Prüfungstermin
Ende Mai / Anfang Juni
jährlich, dreitägige Prüfung
Die Jägerprüfung

Die Prüfung wird von der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Holzminden abgenommen und gliedert sich in drei Teile:

Teil 1

Schießprüfung
Im Jagdlichen Schießen hat der Prüfling auf einem Schießstand die sichere Handhabung der Schusswaffe und seine Schießfertigkeit nachzuweisen:

1. Disziplin: Rehbockscheibe „stehend angestrichen" auf 100 m, 5 Schuss, davon mind. 25 von 50 möglichen Ringen
2. Disziplin: Laufender Keiler „freistehend" auf 50 m, 5 Schuss, davon mind. 2 Treffer
3. Disziplin: Tontaubenschießen „Skeet", mind. 5 Treffer von 15 geworfenen Tontauben

Teil 2

Schriftliche Prüfung
Fünf Fachgebiete:
Fachgebiet 1: Dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere
Fachgebiet 2: Jagdwaffen und Fanggeräte
Fachgebiet 3: Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
Fachgebiet 4: Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum
Fachgebiet 5: Jagdrecht und verwandtes Recht

Teil 3

Mündlich/praktische Prüfung
Die mündlich-praktische Prüfung wird im Waldpädagogikzentrum Weserbergland abgehalten und erstreckt sich auf alle genannten Fachgebiete.

Zu Beginn werden auf dem Jagdhorn fünf Jagdsignale geblasen, aus denen der Prüfling die drei sicherheitsrelevanten Leitsignale „Anblasen des Treibens", „Treiber in den Kessel" und „Aufhören zu schießen" erkennen muss.

Nach bestandener Prüfung kann der Jagdschein bei der Unteren Jagdbehörde gelöst werden. In den ersten drei Jahren ist es Jungjägern nicht gestattet, ein Revier zu pachten.
Grundlage: Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung vom 30.08.2005, geändert 18.04.2012.
Kurskosten (Stand 2025)
1.200 €
Standardbeitrag
1.000 €
Schüler · Studenten · Azubis
750 €
Schießkostenpauschale

Im Kursbeitrag sind alle Unterrichtsmaterialien enthalten. Die Schießkostenpauschale wird zusätzlich zum Kursbeitrag berechnet.

Ansprechpartner und Anmeldung per Email über:

Andreas Helms

Mühlenberg 21, 37603 Holzminden
0170 / 495 60 59
Andreas.Helms1958(at)gmail.com
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Ausbilder & Dozenten
Andreas Helms
Kursleiter & Dozent
Wildtierkunde, Brauchtum, Jagdbetrieb
Janis Rekowski
Dozent & Schießausbilder
Waffenkunde, Waffenrecht
Haymo Hausmann
Schießausbilder
Dirk Reuter
Dozent
Jagdrecht, Hundewesen, Naturschutz
Rembert Ostermann
Dozent
Kleines Haarwild, Federwild
Dr. Winicker-Bosch
Dozentin
Wildkrankheiten, Wildbrethygiene, Hundekrankheiten, Tierschutz, Fallenlehrgang
Dr. Topp
Dozentin
Niederwildhege
Hendrik Büning
Dozent
Land und Forst, Pflanzenkunde